Lauer.ioRentenbeginn und Rentenlücke grob berechnen

Rentenrechner

Wann gehe ich in Rente, und was bleibt?

Geburtsjahr, Beitragsjahre und Gehalt eintragen: Der Rechner zeigt Ihren Rentenbeginn nach geltendem Recht, eine grobe gesetzliche Rente und die Lücke zum heutigen Netto. Er ersetzt nicht Ihre Renteninformation, macht aber die Größenordnung in einer Minute sichtbar.

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So rechnet der Rentenrechner

  • Rentenbeginn: Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI, für Jahrgänge ab 1964 also 67 Jahre. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze (§ 99 SGB VI). Wer am Ersten eines Monats geboren ist, beginnt einen Monat früher.
  • Früher in Rente: Nach 45 Beitragsjahren ohne Abschlag, für Jahrgänge ab 1964 mit 65 (§ 236b SGB VI). Nach 35 Versicherungsjahren frühestens mit 63, mit 0,3 % Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze (§§ 236, 77 SGB VI). Der Rechner zählt nur Ihre Beitragsjahre und rechnet sie bis zum Rentenbeginn fort; tatsächlich zählen weitere Zeiten mit.
  • Kommissionsvorschlag: Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 vorgeschlagen, die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 auf 67,5 Jahre anzuheben. Das ist kein geltendes Recht. Der Rechner verteilt die sechs Monate gleichmäßig auf diese Jahre.
  • Rentenhöhe: Entgeltpunkte mal aktueller Rentenwert von 42,52 € (ab 1. Juli 2026). Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst von 51.944 € bringt einen Entgeltpunkt, höchstens zählt die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €. Für die Zukunft rechnet der Rechner mit Ihrem heutigen Gehalt im Verhältnis zum Durchschnitt, für die Vergangenheit mit dem angegebenen Anteil davon.
  • Heutige Kaufkraft: Renten steigen grob mit den Löhnen. Der Rechner nennt die Rente deshalb in heutigen Werten und berücksichtigt nur, dass das Sicherungsniveau nach der Vorausberechnung von 48 % bis 2040 auf rund 46,4 % sinkt.
  • Abzüge: Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Den Krankenkassenbeitrag trägt die Rentenversicherung zur Hälfte, der Rechner nutzt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %; Ihre Kasse kann davon abweichen. Den Pflegebeitrag tragen Rentner allein. Einkommensteuer ist nicht abgezogen: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, der Anteil steigt um 0,5 Punkte je Jahr (§ 22 EStG).
  • Rentenlücke: Unterschied zum heutigen Netto, geschätzt mit dem Rechenkern des Steuerrechners für eine alleinstehende Person ohne Kirchensteuer. Das Kapital zum Schließen der Lücke ist ein Rechenbeispiel, keine Anlageempfehlung.

Quellen

  1. § 235 SGB VI, Regelaltersgrenze, § 236 und § 236b SGB VI
  2. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026
  3. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Rentenwertbestimmungsverordnung 2026
  4. § 22 EStG, Besteuerungsanteil, § 249a SGB V, § 59 SGB XI
  5. Destatis, Sterbetafel 2023/2025
  6. Rentenversicherungsbericht 2025 und Alterssicherungskommission 2026