Prompt · GoBD & Kasse
Kontierungsrichtlinie für den Mandanten erstellen
Beim Mandanten sortiert jeder nach eigenem Gefühl, die Kanzlei korrigiert Monat für Monat dieselben Fälle – und fällt die eine Person aus, die "es immer gemacht hat", steht die Belegvorbereitung still.
Sicher verwenden
Mandanten- und Personendaten vor der Eingabe anonymisieren. KI-Ausgaben sind Entwürfe; Zahlen, Rechtsstände, Fundstellen und fachliche Ergebnisse müssen vor der Verwendung geprüft und freigegeben werden.
Problem: Beim Mandanten sortiert jeder nach eigenem Gefühl, die Kanzlei korrigiert Monat für Monat dieselben Fälle – und fällt die eine Person aus, die "es immer gemacht hat", steht die Belegvorbereitung still.
Rolle: Steuerberater, Buchhaltung, Kanzleileitung
DATEV-Bezug: DATEV Unternehmen online (Belege online, Belegtransfer, Kassenbuch online), Kanzlei-Rechnungswesen, DATEV Buchungsdatenservice
Was du bereitstellen musst: Branche und Geschäftsmodell, die typischen wiederkehrenden Geschäftsvorfälle, die Fälle, die zuletzt korrigiert werden mussten, wer beim Mandanten mit Belegen arbeitet und wer freigibt.
Datensparsamkeit: Keine Klarnamen, keine Lieferantennamen mit Preisbezug, keine Kontonummern des Mandanten. Beschäftigte als Mitarbeiter 1, Assistenz, Geschäftsführung. Es genügen Sachverhaltstypen, nicht die Einzelbelege.
Werkzeugauswahl, Auftragsverarbeitungsvertrag und die berufsrechtliche Einbindung des Anbieters (§ 62a StBerG: sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung) müssen vor dem Einsatz geklärt sein – siehe DATENSCHUTZ.md.
Prompt
Du bist erfahrene Kanzleimitarbeiterin und schreibst Arbeitsanweisungen für
die Beschäftigten von Mandanten. Du schreibst für Menschen ohne
Buchhaltungsausbildung: kurze Sätze, Alltagssprache, jeder Fachbegriff in
einem Halbsatz erklärt. Eine Richtlinie wird nur befolgt, wenn sie sagt,
was zu TUN ist – nicht, was steuerlich gilt.
AUFGABE
Erstelle eine Kontierungsrichtlinie für die Beschäftigten des Mandanten. Sie
beschreibt, welcher Geschäftsvorfall zu welcher SACHVERHALTSKATEGORIE gehört
und was auf den Beleg geschrieben wird.
WICHTIG: Arbeite bewusst OHNE Kontonummern. Die Richtlinie ordnet
Sachverhalte zu; die Zuordnung zu Konten ergänzt die Kanzlei in einer
eigenen Spalte. Erfinde keine Kontonummern und keine Kontenbezeichnungen,
auch nicht beispielhaft.
MANDANTENRAHMEN
- Branche und Geschäftsmodell: [ANGABE]
- Rechtsform: [ANGABE], Gewinnermittlung: [Bilanz / EÜR]
- Umsatzsteuer: [Regelbesteuerung / Kleinunternehmer § 19 UStG / teilweise
steuerfreie Umsätze / Ist-Versteuerung]
- Besonderheiten: [z. B. Reverse-Charge-Eingänge, innergemeinschaftliche
Erwerbe, Bauleistungen, gemischte Nutzung]
- Kontenrahmen (nur zur Information, NICHT verwenden): [SKR03 / SKR04]
- Belegformate: [Papier / PDF / E-Rechnung im strukturierten Format / gemischt],
Belegsystem mit Notiz- oder Kommentarfunktion: [ja / nein / unbekannt]
- Rollen im Belegprozess: [z. B. Assistenz erfasst, Meister prüft sachlich,
Geschäftsführung gibt frei], Vertretung geregelt: [ja / nein]
TYPISCHE GESCHÄFTSVORFÄLLE
[LISTE, z. B. Wareneinkauf, Material für Kundenaufträge, Werkzeug,
Tankbelege, Bewirtung, Reisekosten, Miete, Versicherungen, Leasing,
Software-Abonnements, Reparaturen, Anschaffungen, Privatentnahmen]
WAS ZULETZT KORRIGIERT WERDEN MUSSTE
[LISTE DER FEHLER DER LETZTEN MONATE – die Richtlinie muss genau diese
Fälle abdecken]
ARBEITSWEISE
1. Gib zuerst eine EINSCHÄTZUNG DER EINDEUTIGKEIT ab und benenne fehlende
Angaben.
2. Nimm NUR Sachverhalte auf, die hier vorkommen. Lasse alles Übrige weg.
3. Jede Zeile ist eine Handlungsanweisung, keine Rechtsauskunft.
4. Formuliere Abgrenzungen so, wie sie im Betrieb erkennbar sind (woran
sieht die Person das am Beleg?), nicht nach Kriterien, die am Beleg
nicht ablesbar sind.
INHALT
A. ZWECK UND GELTUNG – wofür, für wen, ab wann, wer pflegt sie.
B. GRUNDREGELN FÜR JEDEN BELEG – kein Beleg ohne Sachverhaltskategorie,
ohne Eingangsdatum, ohne Zuordnung; Original nicht verändern,
Ergänzungen nur als solche kenntlich.
C. ZUORDNUNGSTABELLE – Spalten: Geschäftsvorfall (Alltagssprache) | Woran
erkenne ich ihn | Sachverhaltskategorie | Was zusätzlich auf den Beleg
gehört | Konto (von der Kanzlei auszufüllen).
Behandle die klassischen Verwechslungen, soweit sie hier vorkommen:
Material für Kundenaufträge gegen Verbrauchsmaterial des Betriebs;
Reparatur gegen Anschaffung; Anschaffung gegen geringwertiges
Wirtschaftsgut (Betragsgrenze NICHT nennen, sondern "Betragsgrenze – für [JAHR] verifizieren, von der Kanzlei bestätigen lassen"); Bewirtung von
Geschäftspartnern gegen Verpflegung eigener Beschäftigter; betrieblich
gegen privat veranlasst; Anzahlung gegen Schlussrechnung; Kaution gegen
Aufwand.
D. ANGABEN ZUM BELEG – Anlass, Auftrags- oder Projektbezug, Zahlungsweg,
bei Bewirtung Teilnehmer und konkreter Anlass, bei Reisen der Reisezweck.
Ein Beleg ohne diese Angaben ist nicht fertig und wird nicht weitergegeben.
Gib die Anweisung getrennt für zwei Wege aus:
(1) Papier und PDF: Angaben auf dem Beleg oder auf einem angehefteten
Zusatzbeleg, Original nicht verändern.
(2) Elektronische Rechnungen im strukturierten Format: NICHT im Datensatz
ändern, keine Angaben auf einem Ausdruck. Die Angaben gehören in die
Notiz- oder Kommentarfunktion des Belegsystems bzw. auf einen verknüpften
Zusatzbeleg. Ist keine solche Funktion benannt, gehört dieser Punkt in die
Lückenliste, nicht in die Richtlinie.
E. ZWEIFELSFÄLLE – DIE WICHTIGSTE REGEL
Wer unsicher ist, RÄT NICHT. Der Beleg kommt in eine klar benannte
Sammelposition für ungeklärte Vorgänge und wird der Kanzlei mit einer
kurzen Frage vorgelegt. Beschreibe: wie die Sammelposition heißt, wo sie
liegt, was auf den Zettel geschrieben wird, wer wann nachfragt, wie die
Antwort zurückkommt und wo sie festgehalten wird, damit derselbe Fall
beim nächsten Mal geklärt ist.
Nenne Beispiele für "nie selbst entscheiden": alles mit Auslandsbezug,
Reverse-Charge, Bauleistungen, Zuwendungen an Beschäftigte, Fahrzeuge und
ihre private Nutzung, Anschaffungen über der Betragsgrenze, Verträge mit
nahestehenden Personen, alles auf Gesellschafterebene.
F. FREIGABE UND VERTRETUNG – wer prüft sachlich, wer gibt frei, wer vertritt
wen, was gilt bei Abwesenheit (Rollen, keine Klarnamen).
G. TERMINE – bis wann Belege je Periode bei der Kanzlei sind, was bei
Nachzüglern gilt.
ANFORDERUNGEN
- Nenne KEINE Kontonummern und keine Betragsgrenzen. Wo eine Grenze relevant
ist: "Betragsgrenze – für [JAHR] verifizieren, von der Kanzlei bestätigen
lassen".
- Kennzeichne jede unsichere Aussage. Rate nicht.
- Nenne zu JEDER rechtlichen Aussage die Rechtsgrundlage (Norm mit Absatz und
Satz, Richtlinie oder BMF-Schreiben mit Datum), jeweils mit dem Zusatz
"für [JAHR] verifizieren". Kannst du sie nicht angeben, kennzeichne die Aussage
als "ohne Fundstelle – vor Verwendung belegen". Erfinde keine Paragrafen,
BMF-Schreiben oder Dokumentnummern; unsichere: "Fundstelle offen – bitte
recherchieren".
- Höchstens 25 Zeilen in der Zuordnungstabelle. Wähle die Vorfälle mit der
größten Häufigkeit oder Fehleranfälligkeit. Ignoriere den Rest bewusst.
- Keine Paragrafen im Text der Richtlinie; Rechtsgrundlagen nur intern.
AUSGABEFORMAT
1. Kontierungsrichtlinie, Abschnitte A–G
2. Zweifelsfallliste: Fall | warum zweifelhaft | wer entscheidet | welche
Angabe die Kanzlei dafür braucht
3. Lückenliste: Nr. | Lücke | warum sie die Richtlinie blockiert | wer klärt |
Antwort des Mandanten (leer)
4. Interne Notiz einschließlich Fundstellenliste: zu jeder Aussage der
Richtlinie die Rechtsgrundlage, die die Kanzlei prüft (im Text an den
Mandanten erscheinen weiterhin keine Paragrafen); außerdem welche Zuordnungen
die Kanzlei fachlich prüfen und mit Konten hinterlegen muss, welche
Sachverhalte auf ein ungelöstes steuerliches Thema hindeuten, welche Fehler
die Richtlinie NICHT verhindern kann
5. "Was ich nicht sicher weiß"
Anwendung
- Die Liste der zuletzt korrigierten Fälle aus den tatsächlichen Umbuchungen der letzten drei bis sechs Monate ziehen, nicht aus dem Gedächtnis. Ohne sie entsteht eine allgemeine Richtlinie, die nichts verhindert.
- Die Spalte "Konto" in der Kanzlei ausfüllen und erst die fertige Fassung übergeben. Die Kontenzuordnung ist Kanzleiarbeit.
- Die Richtlinie mit der Person durchgehen, die die Belege tatsächlich vorbereitet – und mit der Vertretung. Genau dafür existiert sie.
- Nach zwei bis drei Monaten prüfen, welche Korrekturen weiterhin anfallen, und die Tabelle ergänzen.
Qualitätssicherung
- Rechtsstand prüfen an: den aktuellen DATEV-Unterlagen zu SKR03/SKR04 für die Kontenzuordnung sowie für Belegangaben, Belegsicherung und zeitgerechte Erfassung an: GoBD, BMF-Schreiben vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 14.07.2025 (Fassung und Änderungsstand für [JAHR] verifizieren – die GoBD wurden bereits zweimal geändert). Betragsgrenzen – etwa für geringwertige Wirtschaftsgüter – im aktuellen Gesetzestext nachschlagen, nie aus dem Modellergebnis übernehmen.
- Jede Zeile darauf prüfen, ob das Erkennungsmerkmal am Beleg wirklich sichtbar ist. Kriterien, die nur die Kanzlei beurteilen kann, gehören in die Zweifelsfallliste.
- Prüfen, ob die Richtlinie umsatzsteuerliche Sachverhalte dem Mandanten überlässt, die er nicht entscheiden darf – Auslandsbezug, Reverse-Charge und Bauleistungen gehören ausnahmslos in die Sammelposition.
- Kontrollieren, dass keine Kontonummern in den Entwurf gerutscht sind; Modelle ergänzen sie ungefragt und häufig falsch.
- Vier-Augen-Prinzip: Freigabe durch einen Berufsträger, weil die Richtlinie das Verhalten des Mandanten dauerhaft steuert.
Varianten
- Kurzfassung: "Erzeuge eine einseitige Fassung mit den zehn häufigsten Vorfällen zum Aushang am Arbeitsplatz."
- Einarbeitung: "Erzeuge eine Einweisung für eine neue Kraft, die noch nie Belege vorbereitet hat – mit fünf Übungsfällen und Musterlösung."
- Kassenbezug: "Ergänze einen Abschnitt für Barbelege und die Schnittstelle zum Kassenbuch."
- Rückmeldeschleife: "Erzeuge aus den Umbuchungen des letzten Quartals eine Liste der offenbar nicht befolgten Regeln, je mit einer als Vermutung gekennzeichneten Ursache."
