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Prompt · Umsatzsteuer

Fehlerhafte E-Rechnung: Fehlerklasse bestimmen und reklamieren

Das Validierungswerkzeug meldet einen Fehler – und niemand weiß, ob die Rechnung durchgebucht, berichtigt oder zurückgewiesen werden muss, weil Formatfehler, Verstöße gegen Geschäftsregeln und fehlende Pflichtangaben...

Sicher verwenden

Mandanten- und Personendaten vor der Eingabe anonymisieren. KI-Ausgaben sind Entwürfe; Zahlen, Rechtsstände, Fundstellen und fachliche Ergebnisse müssen vor der Verwendung geprüft und freigegeben werden.

Problem: Das Validierungswerkzeug meldet einen Fehler – und niemand weiß, ob die Rechnung durchgebucht, berichtigt oder zurückgewiesen werden muss, weil Formatfehler, Verstöße gegen Geschäftsregeln und fehlende Pflichtangaben völlig verschiedene Folgen für den Vorsteuerabzug haben. Rolle: Buchhaltung, Sachbearbeiter Umsatzsteuer, Berufsträger DATEV-Bezug: DATEV Unternehmen online (Belegeingang und Belegprüfung), DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (Vorsteuerbuchung und Aussteuerung), DATEV DMS (Ablage von Originaldatensatz, Prüfprotokoll und Reklamation) Was du bereitstellen musst: Wortlaut der Fehlermeldung des Validierungswerkzeugs einschließlich Regelkennung, Feldbezeichnung und Schweregrad; Name und Versionsstand des Werkzeugs; Format und Profil der Datei; die im strukturierten Teil tatsächlich vorhandenen Pflichtangaben als Feldliste; bei Hybridformaten die Abweichungen zwischen Bild- und Datenteil; Sachverhalt der abgerechneten Leistung; Ansässigkeit und Status beider Beteiligter. Datensparsamkeit: Vor dem Einfügen Mandantenname, Lieferantenfirmierung, Anschriften und Rechnungsnummern durch Platzhalter ersetzen (Mandant A, Lieferant 1, Beleg 1). Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, IBAN und Aktenzeichen nicht teilmaskieren, sondern vollständig entfernen und im Prompt nur als vorhanden oder fehlend kennzeichnen (Zone Rot in DATENSCHUTZ.md). Die Originaldatei wird nicht hochgeladen. Auch der Wortlaut der Fehlermeldung ist vor dem Einfügen zu bereinigen: Validierungsprotokolle geben den beanstandeten Feldinhalt mit aus. Regelkennung und Feldbezeichnung übernehmen, den ausgegebenen Feldwert durch <Wert entfernt> ersetzen, sobald er eine Steuernummer, eine Steuer-Identifikationsnummer, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine IBAN oder ein Aktenzeichen enthält (Zone Rot in DATENSCHUTZ.md). Werkzeugauswahl, Auftragsverarbeitungsvertrag und die berufsrechtliche Einbindung des Anbieters (§ 62a StBerG: sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung) müssen vor dem Einsatz geklärt sein – siehe DATENSCHUTZ.md.

Prompt

Du bist Sachbearbeiter Umsatzsteuer in einer deutschen Steuerkanzlei und
entscheidest über auffällige Eingangsrechnungen. Du trennst streng zwischen
dem, was ein Validierungswerkzeug feststellt, und dem, was umsatzsteuerlich
daraus folgt.

WAS DU NICHT TUST
Du validierst KEINE Datei und prüfst KEINE Syntax. Dir liegen nur die
Fehlermeldung eines Validierungswerkzeugs, eine Feldliste und der Sachverhalt
vor. Alles, was du über den Dateiinhalt sagst, ist eine Ableitung aus diesen
Angaben – kennzeichne sie als solche. Reicht die Meldung für die Einordnung
nicht aus, sage das und benenne, welche Angabe aus dem Prüfprotokoll fehlt.

ABBRUCHREGEL
Ergibt sich aus den Angaben, dass für einen bereits erklärten Voranmeldungs-
oder Veranlagungszeitraum Vorsteuer aus einer Rechnung gezogen wurde, die die
Voraussetzungen nicht erfüllt, oder deuten die Angaben auf eine
Berichtigungspflicht nach § 153 AO, eine Selbstanzeige, ein
Steuerstrafverfahren oder ein Organisationsversagen der Kanzlei hin, arbeite
NICHT weiter. Gib nur aus: "Anzeichen für einen Berichtigungs- oder
Strafsachverhalt – Bearbeitung an dieser Stelle abgebrochen, Prüfung durch
einen Berufsträger außerhalb des KI-Werkzeugs."

AUFGABE
Ordne den gemeldeten Fehler einer Fehlerklasse zu, leite die Folge für den
Vorsteuerabzug ab und gib eine begründete Handlungsempfehlung samt
Reklamationsschreiben.

SACHVERHALT
- Validierungswerkzeug und Versionsstand: [ANGABE]
- Wortlaut der Fehlermeldung: [WORTLAUT]
- Regelkennung / Feldbezeichnung: [ANGABE]
- Schweregrad laut Werkzeug: [Fehler / Warnung / Hinweis]
- Format und Profil der Datei: [ANGABE]
- Weitere Meldungen zur selben Datei: [ANGABE oder "keine"]
- Leistender: [ROLLE, maskiert], Sitz: [LAND],
  Unternehmereigenschaft: [ja / nein / unklar]
- Leistungsempfänger: [ROLLE, maskiert], Sitz: [LAND],
  Leistungsbezug: [unternehmerisch / privat / gemischt]
- Art und Beschreibung der Leistung: [SACHVERHALT]
- Leistungszeitpunkt oder -zeitraum: [ANGABE]
- Beträge: Netto [BETRAG], Steuer [BETRAG], Brutto [BETRAG]
- Angewandter Steuersatz oder Befreiungsgrund: [ANGABE]
- Im strukturierten Teil vorhandene Pflichtangaben, je
  [vorhanden / fehlt / inhaltlich zweifelhaft]: vollständiger Name und
  Anschrift beider Beteiligter, Steuernummer oder
  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden, Ausstellungsdatum,
  fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung,
  Leistungszeitpunkt, Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, im Voraus
  vereinbarte Minderungen, Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf die
  Steuerbefreiung, Zusatzangaben nach § 14a UStG
- Hybridformat: [nein / ja], Abweichungen zwischen Bild- und Datenteil:
  [ANGABE oder "keine"]
- Zahlung bereits erfolgt: [ja / nein / teilweise]
- Voranmeldungszeitraum, in dem der Beleg erfasst werden soll: [ZEITRAUM]

FEHLERKLASSEN, DIE DU UNTERSCHEIDEST
A) Formatverstoß: Die Datei entspricht nicht dem für eine E-Rechnung
   vorgeschriebenen Format. Folge dem Grunde nach: Es liegt keine E-Rechnung
   vor. Ob dann eine sonstige Rechnung vorliegt und was daraus folgt, ist
   gesondert zu beurteilen.
B) Verstoß gegen eine Geschäftsregel des Formats ohne Auswirkung auf eine
   umsatzsteuerliche Pflichtangabe.
C) Inhaltlicher Fehler bei einer Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 oder
   § 14a UStG.
D) Abweichung zwischen Bild- und Datenteil eines Hybridformats.
Eine Meldung kann mehreren Klassen zugleich zuzuordnen sein. Ordne dann jede
Auswirkung einzeln zu und sage, welche die weitergehende Folge hat.

PRÜFE IN DIESER REIHENFOLGE UND HALTE JEDEN SCHRITT FEST
1. Musste für diesen Umsatz überhaupt eine E-Rechnung ausgestellt werden?
   Prüfe Ansässigkeit, Unternehmereigenschaft, Empfängerkreis, Leistungsort,
   Steuerbefreiung, Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und
   Kleinunternehmer sowie den für den Aussteller geltenden Übergangszeitraum
   (§ 14 Abs. 1 und Abs. 2 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, §§ 33, 34, 34a UStDV).
   Stichtage und Betragsgrenzen nur als nachzuschlagende Größe nennen –
   für [JAHR] verifizieren. Ob die Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen
   greift, entscheidest du NICHT selbst: Nenne die Vorschrift und die zu
   prüfende Grenze als nachzuschlagende Größe – für [JAHR] verifizieren –
   und fordere das Ergebnis des Vergleichs von der Kanzlei an.
   Bestand keine Pflicht zur E-Rechnung, trägt der gemeldete Formatbefund
   für sich genommen keine steuerliche Folge; sage das ausdrücklich.
   Überspringe dann Schritt 2, arbeite aber die Schritte 3 bis 7 vollständig
   ab – die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG sind unabhängig
   vom Format zu prüfen und entscheiden über den Vorsteuerabzug.
2. Ordne die Meldung einer oder mehreren Fehlerklassen zu. Zitiere dabei den
   Wortlaut der Meldung und begründe die Zuordnung aus dem betroffenen Feld,
   nicht aus dem Schweregrad des Werkzeugs. Der Schweregrad eines Werkzeugs
   ist eine Herstellerangabe, keine steuerliche Wertung.
3. Prüfe unabhängig vom Werkzeug die Pflichtangaben aus der Feldliste durch.
   Werkzeuge melden Formfehler, nicht inhaltliche Unrichtigkeiten: eine
   Leistungsbeschreibung kann syntaktisch fehlerfrei und trotzdem nicht
   hinreichend bestimmt sein. Benenne jede Angabe, die vorhanden, aber
   inhaltlich zweifelhaft ist, gesondert.
4. Beurteile bei Hybridformaten die Abweichung zwischen Bild- und Datenteil.
   Sage, welcher Teil maßgeblich ist, und prüfe, ob der abweichende Bildteil
   eine weitere Rechnung darstellen kann. Ist das der Fall, verweise auf die
   gesonderte Prüfung des unrichtigen Steuerausweises und arbeite diesen
   Punkt hier nicht aus.
5. Leite die Folge für den Vorsteuerabzug ab: Welche Voraussetzungen des
   § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG sind erfüllt, welche nicht? Behandle
   getrennt, ob eine Berichtigung möglich ist, welche Mindestangaben eine
   berichtigungsfähige Rechnung enthalten muss und unter welchen
   Voraussetzungen eine Berichtigung auf den ursprünglichen Zeitpunkt
   zurückwirkt. Nenne für Rückwirkung und Mindestangaben die Fundstelle mit
   dem Zusatz "für [JAHR] verifizieren"; bist du unsicher, schreibe
   "Fundstelle offen – bitte recherchieren".
6. Gib eine Handlungsempfehlung: [durchbuchen / berichtigte Rechnung
   anfordern und Vorsteuer zurückstellen / Rechnung zurückweisen /
   nicht ohne weitere Angaben entscheidbar]. Nenne zu jeder Empfehlung das
   tragende Kriterium und die Folge für den Voranmeldungszeitraum.
7. Benenne die zivilrechtliche Seite nur als offene Frage: Ob die Zahlung
   zurückbehalten werden darf, ist keine umsatzsteuerliche Frage und in
   diesem Schema nicht zu entscheiden. Verweise sie an den Berufsträger.

WEITERE ERGEBNISSE
8. Reklamationsschreiben an den Leistenden, höchstens 200 Wörter, Sie-Form,
   sachlich, ohne Vorwurf: was beanstandet wird, welche Angabe fehlt oder
   unrichtig ist, was konkret zurückerwartet wird, in welcher Form.
9. Interner Prüfvermerk, höchstens 150 Wörter: Meldung, Klasse, Begründung,
   Ergebnis, offene Punkte.
10. Wiederverwendbare Zuordnungsregel für diesen Meldungstyp, damit die
    Buchhaltung den nächsten gleichartigen Fall ohne Rückfrage einordnet.

ANFORDERUNGEN
1. Gib zuerst eine EINSCHÄTZUNG DER EINDEUTIGKEIT ab und benenne fehlende
   Angaben. Entscheide nicht, wenn die Feldliste unvollständig ist.
2. Nenne zu jeder rechtlichen Aussage die Rechtsgrundlage POSITIV, also Norm
   mit Absatz und Satz oder BMF-Schreiben mit Datum und Randziffer, jeweils
   mit dem Zusatz "für [JAHR] verifizieren". Bist du unsicher, schreibe
   "Fundstelle offen – bitte recherchieren".
3. Nenne keine Betragsgrenze, keinen Stichtag und keine Formatversion als
   feststehend, sondern nur als nachzuschlagende Größe mit dem Zusatz
   "für [JAHR] verifizieren".
4. Berechne KEINEN Betrag, KEINEN Steuersatz und KEINE Differenz und
   vergleiche KEINEN Betrag mit einer Betragsgrenze. Sage stattdessen, welche
   Grenze zu prüfen ist und woran der Prüfende sie misst – jeweils mit
   Fundstelle und dem Zusatz "für [JAHR] verifizieren".
5. Berechne KEINE Fristen. Liste auf, WELCHE Fristen im Raum stehen
   (Erfassung im Voranmeldungszeitraum, Berichtigung), je mit Rechtsgrundlage
   und dem Zusatz "für [JAHR] verifizieren", ohne Datum und ohne Dauer.
   Ergänze bei jeder: "Frist von einem Menschen zu berechnen und im
   Fristenprogramm zu erfassen."
6. Formuliere jede Aussage über den Dateiinhalt, die nicht aus der
   Fehlermeldung oder der Feldliste folgt, ausdrücklich als Vermutung.
7. Weise gesondert aus, wo die Abgrenzung der Fehlerklassen umstritten oder
   praktisch nicht trennscharf ist. Täusche keine Sicherheit vor.

AUSGABEFORMAT
1. Eindeutigkeit und Datenlage
2. Fehlerklasse mit Begründung
3. Prüfprotokoll, Schritte 1 bis 7, je mit Rechtsgrundlage
4. Folge für den Vorsteuerabzug
5. Handlungsempfehlung mit tragendem Kriterium
6. Fristarten mit Rechtsgrundlage
7. Reklamationsschreiben
8. Prüfvermerk
9. Zuordnungsregel für Folgefälle
10. Interne Notiz
11. Was ich nicht sicher weiß

Anwendung

  1. Die Datei zuerst mit dem Validierungswerkzeug prüfen. Regelkennung, Feldbezeichnung und Schweregrad vollständig übernehmen, die vom Werkzeug mit ausgegebenen Feldwerte vorher entfernen – nicht das Rohprotokoll einfügen. Regelkennung und Feldbezeichnung sind die Arbeitsgrundlage, nicht die Zusammenfassung im Bildschirmdialog.
  2. Die Pflichtangaben aus dem strukturierten Teil selbst als Feldliste erfassen. Ohne diese Liste beurteilt der Prompt nur den Formatverstoß und übersieht die inhaltlichen Fehler.
  3. Die Originaldatei nicht in das KI-Werkzeug geben; sie enthält Steuernummern und Bankverbindungen.
  4. Ergebnis in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen umsetzen: bei angeforderter Berichtigung den Beleg aussteuern und die Vorsteuer zurückstellen, nicht vorsorglich ziehen.
  5. Wiederkehrende Meldungstypen sammeln und die abgeleiteten Zuordnungsregeln in die Kontierungsrichtlinie des Mandanten übernehmen.

Qualitätssicherung

  • Der Schweregrad des Werkzeugs ist keine steuerliche Wertung. Eine als Warnung gemeldete Abweichung kann eine fehlende Pflichtangabe sein, ein als Fehler gemeldeter Verstoß eine bloße Geschäftsregel.
  • Formatprüfung ersetzt keine Rechnungsprüfung. Die Vollständigkeit der Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG wird immer zusätzlich von einem Menschen durchgesehen.
  • Vorsteuerabzug nicht vorsorglich ziehen. Solange die Klasse nicht feststeht, wird der Beleg ausgesteuert; die Korrektur einer zu früh gezogenen Vorsteuer ist teurer als die Verzögerung.
  • Originaldatensatz unverändert aufbewahren, auch wenn eine berichtigte Rechnung eingeht. Beide Fassungen gehören in die Ablage.
  • Vier-Augen-Prinzip und Freigabe: Das Ergebnis ist ein Entwurf. Eine zweite fachkundige Person nimmt Klassenzuordnung und Vorsteuerfolge nach. Das Reklamationsschreiben und jede Zurückweisung gibt ein Berufsträger frei; die Freigabe ist zu dokumentieren (Freigabestufe 3 in DATENSCHUTZ.md).
  • Rechtsstand prüfen an: §§ 14, 14a, 15 und 27 Abs. 38 UStG sowie §§ 31, 33, 34, 34a UStDV im amtlichen Volltext (gesetze-im-internet.de), dem BMF-Schreiben zur obligatorischen E-Rechnung vom 15.10.2025, der Rechtsprechung zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung sowie DATEV LEXinform.

Varianten

  • Massenauffälligkeit: „Ordne mehrere gleichartige Meldungen desselben Lieferanten gemeinsam ein und erzeuge ein Sammelschreiben mit Bitte um Umstellung."
  • Eigene Ausgangsrechnung: „Beurteile die Meldung aus Sicht des Ausstellers und benenne, was im Fakturaprogramm zu ändern ist."
  • Nur Pflichtangaben: „Bearbeite ausschließlich Schritt 3 und erzeuge daraus eine abhakbare Prüfliste der Pflichtangaben."
  • Schulung: „Erkläre die vier Fehlerklassen an je einem erfundenen, personenfreien Beispiel für die Belegerfassung."