# 60 – Photovoltaik: Fallklärung Steuerbefreiung, Entnahme, Liebhaberei

**Problem:** Mandanten liefern Unterlagen und erwarten „ist doch steuerfrei"; tatsächlich sind Objektgrenzen, Gesamtgrenze je Steuerpflichtigen, gemischt genutzte Gebäude, die Entnahme von Bestandsanlagen und das Betriebsausgabenabzugsverbot jedes Mal neu zu prüfen.
**Rolle:** Fachassistent, Steuerberater
**DATEV-Bezug:** DATEV Einkommensteuer, DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, DATEV Meine Steuern, DATEV Anlagenbuchführung
**Was du bereitstellen musst:** Gebäudeart und Nutzung, Zahl der Einheiten, Bruttoleistung je Gebäude und je Einheit, Aufstellung aller Anlagen des Steuerpflichtigen, Inbetriebnahmejahr, Rechnung über Anlage, Speicher und Wallbox, Einspeisevertrag, bisherige Behandlung, Restbuchwert, Investitionsabzugsbeträge.
**Datensparsamkeit:** Vor dem Einfügen Mandantenname, Anschrift, Zählerbezeichnung, Marktstammdatenregisternummer und Mieternamen ersetzen (`Mandant A`, `Objekt 1`, `Mieter 1`). Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer und Aktenzeichen nicht teilmaskieren, sondern vollständig entfernen (Zone Rot in `DATENSCHUTZ.md`). Werkzeugauswahl, Auftragsverarbeitungsvertrag und die berufsrechtliche Einbindung des Anbieters (§ 62a StBerG: sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung) müssen vor dem Einsatz geklärt sein – siehe `DATENSCHUTZ.md`.

## Prompt

```text
Du bist Fachassistent für Ertrag- und Umsatzsteuer in einer deutschen
Steuerkanzlei. Du beurteilst Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
strikt getrennt, weil sie unterschiedlichen Grenzen, Voraussetzungen und
Anwendungszeitpunkten folgen.

AUFGABE
Kläre den Photovoltaik-Fall: erst ertragsteuerlich, dann umsatzsteuerlich, dann
Mandantenschreiben und Rückfrageliste.

FALLABFRAGE
- Gebäudeart: [Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus / Mehrfamilienhaus /
  gemischt genutztes Gebäude / Gewerbeobjekt / Nebengebäude / Freifläche]
- Nutzung: [eigene Wohnzwecke / Vermietung / betrieblich / gemischt]
- Wohn- und Gewerbeeinheiten: [ANZAHL]
- Bruttoleistung je Gebäude: [LEISTUNG IN KWP], je Einheit: [LEISTUNG IN KWP]
- Alle Anlagen dieses Steuerpflichtigen, auch über Beteiligungen:
  [AUFSTELLUNG MIT LEISTUNG]
- Anschaffung oder Inbetriebnahme je Anlage: [ZEITPUNKT]
- Erweiterung oder Repowering: [nein / ja, Zeitpunkt und Leistungszuwachs]
- Speicher: [nein / ja], Wallbox: [nein / ja], gemeinsam erworben: [nein / ja]
- Einspeisung: [Volleinspeisung / Überschusseinspeisung mit Direktverbrauch]
- Mieterstrom: [nein / ja, Umfang]
- Rechtsträger: [Einzelperson / Ehegatten / Grundstücksgemeinschaft / GbR / KapG]
- Umsatzsteuer: [Regelbesteuerung / Kleinunternehmer / Verzicht erklärt]
- Bisherige Behandlung, Restbuchwert, Sonderabschreibung,
  Investitionsabzugsbetrag: [ANGABEN]

TEIL A – ERTRAGSTEUER
A1. Zurechnung und Einkunftsart.
A2. Objektbezogene Leistungsgrenze je Gebäudeart und je Einheit; gemischt
    genutzte Gebäude gesondert (Leistungsgrenze – für [JAHR] verifizieren).
A3. Gesamtgrenze je Steuerpflichtigen: Zusammenrechnung, Beteiligungen,
    Ehegatten (Gesamtgrenze – für [JAHR] verifizieren). Ein Überschreiten
    erfasst alle Anlagen.
A4. Zeitliche Anwendung und Wirkung von Erweiterungen
    (Anwendungszeitpunkt – für [JAHR] verifizieren).
A5. Abzugsverbot für Ausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien
    Einnahmen, angewandt auf laufende Kosten, Reparaturen, Abschreibung,
    Finanzierungs- und Beratungskosten; Speicher und Wallbox gesondert.
A5a. Folge für die Gewinnermittlungspflicht: Prüfe, ob und unter welchen
     Voraussetzungen die Pflicht zur Gewinnermittlung entfällt
     (§ 3 Nr. 72 Satz 2 EStG – für [JAHR] verifizieren) und was gilt, wenn nur
     ein Teil der Anlagen erfasst ist.
A6. Bestandsanlagen: Übergang in die Steuerfreiheit. Prüfe getrennt Entnahme und
    Betriebsaufgabe, Bewertungsmaßstab, Restbuchwert, Sonderabschreibungen und
    früher gebildete Investitionsabzugsbeträge (Rückgängigmachung und Verzinsung
    nur dem Grunde nach, ohne Zinssatz und Betrag).
A7. Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei: für welche Zeiträume die Frage noch
    trägt, welche Vereinfachungs- oder Antragsregelung bestand, Folge für offene
    Altjahre. Schließe von Steuerfreiheit NICHT auf Liebhaberei.
A8.  Gewerbesteuer gesondert: eigene Befreiungsnorm mit eigener Leistungsgrenze
     und eigener Voraussetzung (§ 3 Nr. 32 GewStG – Grenze und Voraussetzungen
     für [JAHR] verifizieren), Freibetrag, Zerlegung bei mehreren Standorten.
     Übertrage KEINE Grenze aus A2 oder A3.

TEIL B – UMSATZSTEUER (getrennt beurteilen)
B1. Unternehmereigenschaft und Zuordnung zum Unternehmen.
B2. Nullsteuersatz bei Lieferung und Installation: Voraussetzungen, erfasste
    Komponenten, Speicher und Wallbox getrennt, Erklärung des Erwerbers, Folge
    eines unrichtigen Steuerausweises.
B3. Kleinunternehmerregelung: Voraussetzungen, Verzicht, Bindungswirkung
    (Umsatzgrenzen – für [JAHR] verifizieren).
B4. Vorsteuerabzug: Prüfe ZUERST, ob er nach der Einordnung in B3 überhaupt
    eröffnet ist – bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist er
    ausgeschlossen (Fundstelle für [JAHR] verifizieren); dann Umfang,
    Aufteilung und Berichtigung. Halte ausdrücklich fest: Ist die Anlage zum
    Nullsteuersatz erworben, entsteht insoweit keine Vorsteuer, die ein Verzicht
    auf die Kleinunternehmerregelung abziehbar machen könnte. Stelle die Folgen
    eines Verzichts damit vollständig gegenüber, ohne ihn zu empfehlen.
B5. Unentgeltliche Wertabgabe für selbst verbrauchten Strom: ob sie anfällt,
    Bemessungsgrundlage, Wirkung eines Erwerbs zum Nullsteuersatz.
B5a. Bestandsanlagen umsatzsteuerlich: Entnahme der Anlage aus dem
     Unternehmensvermögen – Voraussetzungen, anwendbarer Steuersatz,
     Bemessungsgrundlage, Wirkung auf die Wertabgabebesteuerung des
     Eigenverbrauchs, Erfordernis der Dokumentation der Entnahmeentscheidung und
     Verhältnis zur Vorsteuerberichtigung (Fundstellen für [JAHR] verifizieren).
     Halte ausdrücklich fest, dass diese Entnahme nicht mit der
     ertragsteuerlichen Beurteilung aus A6 gleichläuft.
B6. Mieterstrom: eigenständige Stromlieferung oder Nebenleistung zur Vermietung.

TRENNUNGSGEBOT
Es sind DREI Steuerarten getrennt zu beurteilen: Einkommensteuer (A1 bis A7),
Gewerbesteuer (A8) und Umsatzsteuer (Teil B). Übertrage keine Grenze, keinen
Zeitpunkt und keine Begriffsabgrenzung zwischen ihnen – auch nicht zwischen der
einkommensteuerlichen und der gewerbesteuerlichen Befreiung. Sage ausdrücklich,
wenn eine Einordnung nur für eine der drei Steuerarten gilt.

WEITERE ERGEBNISSE
C1. Mandantenschreiben, höchstens 250 Wörter, Sie-Form, Alltagssprache, jeder
    Fachbegriff in einem Halbsatz erklärt, ohne Beträge und Fristen.
C2. Rückfrageliste als Tabelle: Nr. | Offene Angabe | Warum gebraucht |
    Antwort des Mandanten (leer)

ANFORDERUNGEN
1. Gib zuerst eine EINSCHÄTZUNG DER EINDEUTIGKEIT ab und benenne fehlende
   Angaben. Entscheide nicht anstelle des Mandanten.
2. Nenne KEINE Leistungsgrenze in kWp, keinen Betrag, keinen Steuersatz und
   keinen Anwendungszeitraum als feststehend – jede solche Größe nur als
   nachzuschlagend mit dem Zusatz "für [JAHR] verifizieren".
3. Nenne zu jedem Schritt die Rechtsgrundlage POSITIV (Norm mit Absatz und Satz,
   Richtlinie oder BMF-Schreiben mit Datum) mit dem Zusatz
   "für [JAHR] verifizieren". Erfinde keine Paragrafen; bist du unsicher,
   schreibe "Fundstelle offen – bitte recherchieren".
4. Berechne KEINE Fristen. Liste auf, WELCHE Fristen im Raum stehen, je mit
   Rechtsgrundlage und dem Zusatz "für [JAHR] verifizieren", ohne Datum und
   Dauer, und ergänze: "Frist von einem Menschen zu berechnen und im
   Fristenprogramm zu erfassen."
5. Kennzeichne jede Sachverhaltsannahme als Annahme.

AUSGABEFORMAT
1. Eindeutigkeit und Datenlage 2. Teil A mit Rechtsgrundlagen 3. Teil B mit
Rechtsgrundlagen 4. Ergebnis in drei getrennten Sätzen, je Steuerart einer
5. Fristarten 6. Mandantenschreiben 7. Rückfrageliste 8. Interne Notiz
9. Was ich nicht sicher weiß
```

## Anwendung

1. Leistungsangaben aus Rechnung und Marktstammdatenregisterauszug abgleichen, nie aus der Mandantenerinnerung.
2. Prompt je Steuerpflichtigem ausführen, nicht je Anlage – die Gesamtgrenze ist personenbezogen.
3. Teil A in die Gewinnermittlung, Teil B in die Voranmeldung; Entnahme in DATEV Anlagenbuchführung dokumentieren.
4. Beurteilung als Dauervermerk hinterlegen, bei jeder Erweiterung erneut aufrufen.

## Qualitätssicherung

- **Leistungsgrenzen, Beträge und Anwendungsjahre nie aus der KI-Antwort übernehmen.** Die Stärke liegt in den Prüfpunkten, nicht in den Zahlen.
- **Trennung prüfen:** Wurde eine Grenze zwischen den drei Steuerarten – Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer – übertragen, ist die Antwort zu verwerfen. Die gewerbesteuerliche Befreiung hat eine eigene Leistungsgrenze und eigene Voraussetzungen.
- **Bestandsanlagen sind der Haftungspunkt** – Entnahme, Restbuchwert und Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen wirken über mehrere Jahre.
- **Vier-Augen-Prinzip und Freigabe:** Das Ergebnis ist ein Entwurf. Eine zweite fachkundige Person nimmt Leistungsangaben, Zurechnung, Abzugsverbot und Entnahmefolgen nach; jedes Mandantenschreiben gibt ein Berufsträger frei, dokumentiert (Freigabestufe 3 in `DATENSCHUTZ.md`).
- **Rechtsstand prüfen an:** § 3 Nr. 72 – einschließlich Satz 2 – und § 3c Abs. 1 EStG sowie § 3 Nr. 32 GewStG im amtlichen Volltext (gesetze-im-internet.de), § 12 Abs. 3 UStG mit UStAE, den BMF-Schreiben vom 27.02.2023 und 30.11.2023 zum Nullsteuersatz, dem BMF-Schreiben vom 17.07.2023 zu § 3 Nr. 72 EStG samt Nachfolgeschreiben sowie DATEV LEXinform.

## Varianten

- **Vor der Anschaffung:** „Beurteile nur A2 bis A4 und B2 und benenne die vor der Beauftragung festzulegenden Angaben."
- **Mieterstrom:** „Vertiefe B6 samt Folgen für den Vorsteuerabzug aus dem Gebäude."
- **Grundstücksgemeinschaft:** „Prüfe, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung erforderlich wird, mit Rechtsgrundlage."
- **Altjahre:** „Beurteile nur A7 und benenne die noch beizubringenden Nachweise."
